Rechtsanwalt Hans-Dieter Wohlfarth

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Bereits während des Studiums wandte ich mich dem Arbeitsrecht zu.

Ich bin einer der wenigen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart, der in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl beratend als auch vor den Arbeitsgerichten tätig ist, oft auch in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.
Ich berate und vertrete überwiegend Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Referenzen
Ich gehöre zu den 150 vom FOCUS (Heft Nr.45/2005, Seite 184) empfohlenen Experten des Arbeitsrechts. Weitere Referenzen hier.

Zu meinem Mandantenstamm zählen die Betriebsräte großer Unternehmen der Region Stuttgart als auch der Mittelstandsbetriebe und von Kleinbetrieben, die ich in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen berate und deren Rechte in Beschlussverfahren durchsetze und sichere.

Ich bin für die Betriebsratsseite in Einigungsstellen tätig und beratend beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Ich vertrete und berate Gewerkschaften. So konnte ich in Vertretung der IG Medien vor dem Bundesarbeitsgericht den allgemeinen Unterlassungsanspruch für die Gewerkschaften gegen tarifwidriges Verhalten der Arbeitgeber durchsetzen.

Schwerpunkt der Vertretung der Arbeitnehmer ist das Führen von Kündigungsschutzprozessen und die begleitende Beratung vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zu seiner Beendigung.

Spezialgebiete
Meine Spezialität ist die Vertretung und Beratung bei Betriebsänderungen infolge von Outsourcing, Verlagerung, Betriebsübergang, Betriebs(teil-)schließung, und der Abschluss von Interessenausgleich und Soziaplan. In wichtigen Insolvenzverfahren konnte ich meinen Beitrag für die Betriebsräte und Arbeitnehmer zur Sanierung und Fortführung der Unternehmen leisten.

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